Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bau von Autobahnbrücken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für eilbedürftige Neubauten von Autobahnbrücken wie im Fall der Talbrücke Rahmede auf der A 45 bei Lüdenscheid zu beschleunigen, da dieser Präzedenzfall meines Erachtens zeigt, welche massiven Belastungen für die Menschen und die Region entstehen, und wie werden solch sanierungsbedürftige und abrisswürdige Bauten in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen, um den sofortigen Neu- oder Ausbau durch Gesetz anstelle eines Verwaltungsakts zu ermöglichen?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung im Rahmen der beabsichtigten Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (siehe Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 13 f.), die Verkürzung oder Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung – z. B. auch im Fall eilbedürftiger Neubauten von sanierungsund abrisswürdigen Autobahnbrücken – umzusetzen, und wenn ja, wie?