Beschleunigung bzw. Entbürokratisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung berichten, ob die Zielsetzung (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/erinnern-und-gedenken/planungs-genehmigungsverfahren-2129628) von Bundesminister Dr. Robert Habeck "Planungs- und Genehmigungsverfahren für [Windenergie an Land] sollen nach einem Beschluss der Bundesregierung schneller zum Abschluss kommen." (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/erster-windgipfel-habeck-2172994) tatsächlich erreicht wurde und wie hoch daran der Beitrag der geänderten Bundesvorgaben in der Genehmigungspraxis tatsächlich war? <br /> Im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschusses nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgt ein kontinuierliches Monitoring der Zielerreichung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Ausweisung von Flächen für die Windenergie in den Ländern. Die Länder berichten dem Kooperationsausschuss jährlich unter anderem zu der Dauer von Planaufstellungsbeschlüssen sowie zum Stand der Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land und der Dauer der Genehmigungsverfahren. Der Kooperationsausschuss wertet die Berichte der Länder aus und legt jährlich spätestens bis zum 31. Oktober einen Bericht vor (siehe zuletzt den Kooperationsausschussbericht vom 22. Oktober 2022; www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2022/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2022.pdf). Der Bericht ist eine Grundlage für den Monitoringbericht der Bundesregierung zum Stand des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nach § 98 EEG. Wenn die Bundesregierung feststellt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht in der für die Zielerreichung erforderlichen Geschwindigkeit erfolgt, stellt sie in diesem Bericht Gründe dar, gegebenenfalls auch planungs- und genehmigungsrechtliche Gründe, und legt erforderliche Handlungsempfehlungen vor.<br /> <br /> Wie wurden bzw. werden die Bundesländer (bei einem Verfahren für die Genehmigung einer Windkraftanlage in Bayern werden mind. 23 Träger öffentlicher Belange durch die Genehmigungsbehörde beteiligt, davon elf ausschließlich aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben, weitere vier aufgrund bundes- und landesrechtlicher Vorgaben, sowie weitere sechs aufgrund landesrechtlicher Vorgaben) im Rahmen der Wind-anLand-Strategie der Bundesregierung eingebunden, um die Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen zu entbürokratisieren und zu beschleunigen wie es die Bundesregierung lt. Bundesminister Dr. Robert Habeck anstrebt ("Da wir mehr als eine Vervierfachung des derzeitigen Zubaus brauchen, wollen wir auch die restlichen Hürden und Hemmnisse abbauen" – www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/erster-windgipfel-habeck-2172994)?