Beschlagnahmung von Waffen und Munition bei Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang haben Bundesbehörden seit dem Jahr 2016 bei der Kontrolle bzw. Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs Kriegswaffen, Gewehre und Pistolen bzw. Munition sichergestellt bzw. beschlagnahmt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Kriegswaffen, Langwaffen, Pistolen, Munition)?<br /> <br /> Konnten die erfragten Fälle von im Grenzverkehr beschlagnahmten Kriegswaffen, Gewehren und Pistolen bzw. Munition einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden, und wenn ja, welche Fälle welchen Phänomenbereichen?