Beschlagnahmung von aus Russland kommenden privaten Personenkraftwagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung erklären, warum deutsche Behörden wiederholt aus Russland kommende private Personenkraftwagen nach Artikel 3i der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 883/2014 beschlagnahmen, auch Fahrzeuge, die sich lediglich im Zuge eines Transits in Deutschland aufhalten, andere EU-Länder, die von diesen Fahrzeugen zuvor passiert worden sein müssten, jedoch nicht, bzw. liegen ihr Informationen darüber vor, inwiefern andere EU-Länder Beschlagnahmen von aus Russland kommenden privaten Personenkraftwagen durchgeführt haben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/7751)?