Beschlagnahme von Mobiltelefonen über Belarus geflüchteter Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden bei undokumentierten Geflüchteten, die mutmaßlich über Belarus kommend von der Bundespolizei an den Binnengrenzen zu Polen und der Tschechischen Republik in diesem Jahr aufgegriffen wurden, grundsätzlich die Mobiltelefone und/oder andere Speichermedien beschlagnahmt, um Fluchthelfer oder Schleuser zu ermitteln, bzw. erfolgt dies gegebenenfalls nur in Einzelfällen nach Anordnung durch eine Staatsanwaltschaft, und erhalten die Betroffenen in jedem Fall ein Beschlagnahmeprotokoll?