Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 (BeschfG 1994) (G-SIG: 12020744)
<strong>Bezug:</strong> Das Gesetzesvorhaben ist Bestandteil des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung (Entschließung des Deutschen Bundestages vom 20.1.1994, Drs 12/6625) Siehe auch C164, C166, C167, C171, D70, D71, E37, E38, G66 und G67 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt, u.a. durch Förderung der Existenzgründung von Arbeitslosen, Begrenzung der ABM-Zuschüsse auf 80 v.H. des Entgelts ungeförderter Arbeiten, produktive Arbeitsförderung in den alten Bundesländern in Anlehnung an den § 249h Arbeitsförderungsgesetz, regional begrenzte Zulassung der privaten Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassungsregelung für Schwervermittelbare, Gewährung einer Saisonarbeitnehmerhilfe für Arbeitslosenhilfebezieher, Weitergewährung von Arbeitslosenhilfe bei Verrichtung freiwilliger Gemeinschaftsarbeiten und Verbesserungen für Arbeitslose beim Wechsel von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit, Verlängerung beschäftigungsfördernder Maßnahmen gem. Beschäftigungsförderungsgesetz um weitere fünf Jahre, Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch verstärkte Möglichkeiten zur Aufdeckung von Schwarzarbeit, Bußgelder für Generalunternehmer bei Einsatz illegaler Ausländer durch Subunternehmer und Ausschluß von Unternehmen mit illegaler Beschäftigung von öffentlichen Aufträgen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Arbeitsförderungsgesetz, Änderung § 1 Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung, Änderung versch. §§ Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, des § 99 Sozialgesetzbuch IV, der §§ 150 und 237 Sozialgesetzbuch VI sowie des § 79 Ausländergesetz; Neufassungsermächtigung. Das Gesetz ist kostenneutral. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Regelungen im Zusammenhang mit der Zulassung der privaten Arbeitsvermittlung, Weitergewährung sozialpädagogischer Hilfen an benachteiligte Jugendliche, Arbeitsvermittlung bei Qualifizierungsmaßnahmen (neuer § 103b Arbeitsförderungsgesetz), Regelungen zur Dauer des Altersübergangsgeldes; Änderung versch. §§ Schwerbehindertengesetz und Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung betr. Arbeitsförderung bei Schwerbehinderten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arbeitsförderungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ AFG betr. Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/ Änderung versch. §§ AÜG betr. Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 * Schwarzarbeit/Änderung versch. §§ Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit betr. Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 * Sozialgesetzbuch/Änderung § 99 4. Buch sowie der §§ 150 und 237 6. Buch SGB betr. Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 * Ausländergesetz/ Änderung § 79 AuslG betr. Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 * Existenzgründung von Selbständigen/Förderung der Existenzgründung durch Arbeitslose * Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Begrenzung der ABM- Zuschüsse auf 80 v.H. des Entgelts ungeförderter Arbeiten * Arbeitsvermittlung/Regional begrenzte Zulassung privater Arbeitsvermittlung * Saisonarbeitsverhältnis/Gewährung einer Saisonarbeitnehmerhilfe für Arbeitslosenhilfebezieher * Arbeitslosenhilfe/Weitergewährung bei Übernahme freiwilliger Gemeinschaftsarbeiten * Teilzeitbeschäftigung/Verbesserungen für Arbeitslose beim Wechsel von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit * Illegale Beschäftigung/Verstärkte Bekämpfung der illegalen Beschäftigung * Ausländischer Arbeitnehmer/Bußgeld für Generalunternehmer bei Beschäftigung illegaler Ausländer durch Subunternehmer * Werkvertrag/ Bußgeld für Generalunternehmer bei Beschäftigung illegaler Ausländer durch Subunternehmer * Öffentlicher Auftrag/Ausschluß von Unternehmen mit Schwarzarbeit von öffentlichen Aufträgen * Schwerbehindertengesetz/Änderung versch. §§ SchwbG und SchwbAV betr. Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 * Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz/Änderung versch. §§ SchwbG und SchwbAV betr. Beschäftigungsförderungsgesetz 1994