Beschäftigung von GKV-Versicherten in Teilzeit bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung – wie ich aus einem Bürgerschreiben erfahren habe – im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung eine Beschäftigung in Teilzeit bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit nicht möglich ist (bitte begründen)?