Beschäftigte mit einer Anwartschaft auf betriebliche Altersvorsorge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die Anwartschaften auf eine betriebliche Altersvorsorge (ohne Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes – ZÖD) erworben haben, am Anteil aller Beschäftigten, und in wie vielen dieser Fälle beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitgeber finanziell an der betrieblichen Altersvorsorge bzw. finanzieren diese allein (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer aufschlüsseln)?