Beschäftigte in den Bundesbehörden mit einer psychischen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz seit 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in Bundesministerien inklusive der nachgeordneten Behörden und Institute, für die seit 2014 eine psychische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt wurde, und wie stellt sich dieser Anteil im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils den Anteil für das BMI sowie das BAMF, BMAS und BMFSFJ gesondert ausweisen)?