Beschäftigte in Bundesbehörden mit einer Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen seit 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in Summe in den Bundesministerien inklusive der nachgeordneten Behörden und Institute, für die seit 2014 eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen nach § 5 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt wurde, und wie stellt sich dieser Anteil im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils gesondert ausweisen für das BMF und die BImA)?