Beschaffung von Textilien nach ökologischen und sozialen Kriterien im Rahmen des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung an dem im Jahr 2015 im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit festgelegten Ziel bis 2020 „möglichst 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/427916/40877d512464640003cd9f82c6dc2067/2015-04-30-massnahmenprogram-nachhaltigkeit-data.pdf?download=1) fest, und welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die entsprechende Ressortabstimmung für den „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ im Jahr 2018 hätte abgeschlossen werden sollen, um dieses Ziel noch rechtzeitig zu erreichen (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7567)?