Beschaffung von Kampfdrohnen des Typs "Heron TP" über ein sogenanntes government-to-government-Geschäft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher (vergabe)rechtliche Unterschied würde sich aus Sicht der Bundesregierung ergeben, wenn das Bundesministerium der Verteidigung die Beschaffung seiner Kampfdrohnen des Typs "Heron TP" nicht über ein ordentliches Vergabeverfahren realisiert (weshalb der US-Drohnen-Hersteller General Atomics derzeit vor dem OLG Düsseldorf gegen das Verteidigungsministerium prozessiert, siehe tagesschau.de vom 16. September 2016, "Gericht bremst von der Leyens Drohnen-Deal"), sondern über ein sogenanntes Government-to-government-Geschäft als direktes Abkommen mit der israelischen Regierung umsetzt, was nach meiner Auffassung die ansonsten üblichen Regeln eines Vergabeverfahrens umgehen könnte, und inwiefern hat die Bundesregierung ein solches Government-to-government-Geschäft bereits mit der Regierung Israels (unter Beteiligung des als Hauptauftragnehmer ausgewählten Rüstungskonzerns Airbus) erörtert oder sogar vereinbart?