Beschaffung von Kampfdrohnen aus Israel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen haben sich an den Verträgen zur Beschaffung von Kampfdrohnen aus Israel ergeben, wozu das Bundesministerium der Verteidigung bereits mitteilte, dass eine endverhandelte und unterschriftsreife "Government-to-Government"-Regierungsvereinbarung mit dem Staat Israel und ein Industrievertrag mit dem Rüstungskonzern Airbus für die neuerliche Abstimmung im Deutschen Bundestag in der 19. Legislaturperiode vorliegt, sich aber die Preiskonditionen des Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer Airbus hinsichtlich der Gültigkeit von Preiskonditionen und Lieferfristen nach Ablauf der Gültigkeit am 30. September 2017 verändern und hierzu Gespräche geführt würden (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13347; bitte das Ergebnis etwaiger Gespräche oder Verhandlungen mit Airbus darstellen), und wann will die Bundesregierung den 19. Deutschen Bundestag nach derzeitigem Stand mit der Beschaffung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen Drohnen befassen?