Beschaffung des gepanzerten Transportfahrzeugs Boxer CRV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen – unter anderem hinsichtlich der Erfüllung von Leistungsanforderungen, der geplanten Zeitlinien des Beschaffungsvorhabens und der notwendigen Haushaltsmittel – resultieren aus den nach meiner Kenntnis aufgetretenen Problemen nach einem fehlgeschlagenen Ansprengversuch beim Boxer CRV für die Beschaffung des "Schweren Waffenträgers Infanterie", und ist die Bundesrepublik Deutschland frei in der Auswahlentscheidung für den "Schweren Waffenträger Infanterie" oder bestehen vertragliche oder nichtvertragliche Verpflichtungen, Absprachen oder sonstige Voraussetzungen, die zwingend die Beschaffung des in Australien (end-)gefertigten Boxer CRV bedingen?<br /> <br /> Welche Ergebnisse einer Marktsichtung – unter anderem hinsichtlich der Leistungsdaten, des notwendigen Einsatzes von Haushaltsmitteln und der Zeitlinien des Beschaffungsvorhabens – liegen der vom Bundesministerium der Verteidigung veröffentlichen Planung zur Beschaffung des Boxer CRV als "Schwerer Waffenträger Infanterie" (Quelle: www.bmvg.de/de/presse/zusammenarbeitserklaerung-zum-schweren-waffentraeger-infanterie--5601340) zugrunde, und hat insbesondere eine Vergleichserprobung bzw. ein Vergleichsschießen der Produkte Boxer CRV und Boxer RCT 30 stattgefunden (bitte unter Angabe von Ort, Datum und Ergebnis)?