Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen des Typs "G-Heron TP"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen (z. B. politische, organisatorische, haushaltspolitische; bitte begründen) hat das Bundesverteidigungsministerium die Gespräche zu einer weiteren Verschiebung der Angebotsbindefrist für die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen des Typs „G-Heron TP“ von dem Rüstungskonzern Airbus und der israelischen Regierung, soweit mir bekannt, wieder aufgenommen, wozu es mir gegenüber am 6. März 2018 noch hieß, diese fänden nicht statt („Es werden derzeit keine Gespräche zu einer weiteren Verlängerung der Angebotsbindefrist geführt“) und mir auch am 12. April 2018 seitens des Bundesverteidigungsministeriums bestätigt wurde, dass die parlamentarische Befassung und die anschließende Vertragsunterzeichnung „noch vor Ablauf der aktuell geltenden Bindefrist zeitnah angestrebt“ werde (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1082, zu Frage 6; Antwort auf meine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 19/1763 vom 12. April 2018), und welche Änderungen (z. B. bezüglich der Angebotsbindefrist und der Mehrkosten) ergeben sich hinsichtlich der Verträge mit Airbus und der israelischen Regierung?