Berufung von Erwerbsloseninitiativen bzw. Interessenvertretern von Arbeitslosen in einen örtlichen Beirat der Jobcenter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen bislang Erwerbsloseninitiativen bzw. Interessenvertreter von Arbeitslosen in einen örtlichen Beirat der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) nach § 18d SGB II berufen wurden?