Berufung auf die Regelungen der Mietpreisbremse durch Mieter seit Mitte 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Geltung der Mietpreisbremse Mitte 2015 in deren Geltungsbereichen Mieter sich je auf deren Regelungen gegenüber Vermietern berufen, was nach meiner Ansicht und nach Auffassung vieler Experten (www.taz.de/!5201533/;http://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2018/1/mieten-mietpreisbremse-reloaded/; www.morgenpost.de/berlin/article212652215/Wie-der-Experte-den-Preisanstieg-bei-Wohnungen-bremsen-will.html;<br /> www.t-online.de/nachrichten/deutschland/bundestagswahl/id_82612762/mietpreisbremse-mieterbund-fordert-strafen-fuer-vermieter.html) wegen Lücken der Regelung sehr selten geschah, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, die Mietpreisbremse sei grundlegend nachbesserungsbedürftig auch durch kurzfristigen Regierungsentwurf noch 2018 mit dem Inhalt diesseitiger Fraktions-Initiativen schon auf Bundestagsdrucksachen 18/8856, 18/8857 und 18/10810?