Berücksichtigung zusätzlicher Studienanfänger im Rahmen der Hochschulpakte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang wurden im Rahmen der Hochschulpakte bei der Berechnung der zusätzlichen Studienanfänger bisher nicht dem Hochschulbereich zugeordnete Einrichtungen (z. B. Berufsakademien) berücksichtigt, und inwieweit sind ausländische Studierende, die durch Austauschprogramme oder im Rahmen von „Sommerkursen“ an eine deutsche Hochschule gekommen sind, als Studienanfänger im Sinne des Hochschulpaktes berücksichtigt worden?