Berücksichtigung weiterer Abschnitte bei der Lärmsanierung auf der Bahnstrecke 3 400 Frankfurt-Göttingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Lärmsanierung im Bahnabschnitt Bad Hersfeld 2 von Kilometer 149,9 bis Kilometer 153,4 auf der Strecke 3 400 Frankfurt–Göttingen (ist in die Gesamtkonzeption der Lärmsanierung der Schienenwege des Bundes aufgenommen worden; dieser Bereich beginnt südlich des Bahnhofs Bad Hersfeld und endet am Ortsanfang Unterhaun) zu verlängern, somit auch nördlich<br /> des Bahnhofs Bad Hersfeld sowie südlich im Bereich der Gemeinde Hauneck eine Lärmsanierung vorzunehmen, und worin liegen die Gründe für den Fall einer Nichtberücksichtigung dieser Abschnitte?