Berücksichtigung von Zirkustieren im "Handbuch Tiertransporte"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit berücksichtigt das für das Verwandlungshandeln maßgebliche aktuelle "Handbuch Tiertransporte" Tiere von Zirkusunternehmen, und an welches Veterinäramt müssen Zirkusunternehmen im Reisebetrieb verstorbene Tiere melden (an den Sitz des Eigentümers, den Ort der Ausstellung der Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes, den Ort des Gastspiels, an dem das Tier verstorben ist oder an einen anderen Ort (welchen))?