Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw. Pflege- oder Kindererziehungszeiten bei der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Fälle – getrennt nach Ost und West – hätten die Bedingungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, wenn bei der Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/298 Zeiten der Arbeitslosigkeit in der Weise einbezogen worden wären, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 25/14) vorgesehen, und wie viele Fälle – getrennt nach Ost und West – hätten die Bedingungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, wenn der Wartezeit ausschließlich Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung zugrunde gelegt würden? <br /> <br /> Wie viele Fälle – getrennt nach Ost und West – hätten die Bedingungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, wenn bei der Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/298 keine Berücksichtigungszeiten wegen Pflege oder Kindererziehung, die nicht gleichzeitig Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung waren, einbezogen worden wären?