Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung der Vorschlag, bei der abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren die Anerkennung von Arbeitslosigkeit dergestalt zu begrenzen, nur Zeiten vor dem Stichtag 1. Januar 2014 zu berücksichtigen, so ausgestaltet werden, dass er mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes im Einklang steht?