Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bei fehlerhafter Datenübermittlung von Versicherungsunternehmen gemäß § 10 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen (Korrektur-)Möglichkeiten für die Durchführung der Veranlagung bestehen für Steuerpflichtige in Bezug auf die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen, wenn diese gemäß § 10 Absatz 2a EStG in falscher Höhe von dem Versicherungsunternehmen definitiv an die zentrale Stelle bzw. die Finanzbehörden übermittelt worden sind, und in welcher Weise erfolgt die Verarbeitung der übermittelten Daten bei den Finanzbehörden (bitte mit Begründung)?