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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-270895

Berücksichtigung von Unternehmen mit Auslandsumsätzen bei den Novemberhilfen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen in ihrem Leitfaden &quot;Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe&quot; (www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Downloads/vollzugshinweise-novemberhilfe.pdf) die Umsätze zur Ermittlung der Antragsberechtigung und der Grundlage zur Berechnung der zu gewährenden Novemberhilfe unter Buchstabe C Nummer 2 Absatz 7 definiert als &quot;der steuerbare Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz&quot;, also als &quot;die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt&quot; (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes &ndash; UStG), und bedeutet dies, dass Soloselbstständige und Unternehmen für diese Auslandsumsätze in keinem Fall Novemberhilfen erhalten können (selbst dann nicht, wenn z. B. bei Dienstleistungen für einen Empfänger im Ausland die Umsatzsteuer im Inland erbracht wird)?