Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit können Scheidungskosten trotz Geltung des § 33 Absatz 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) weiterhin als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, und inwieweit sieht die Bundesregierung infolge allgemeiner Einkommens- und Preisentwicklungen die Notwendigkeit zur Anpassung der in § 33 Absatz 3 EStG genannten Grenzen (bitte mit Begründung)?