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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-44097

Berücksichtigung von Patchwork-Familien in § 240 Absatz 5 SGB V

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist § 240 Absatz 5 SGB V seit seiner Neufassung im Jahr 2009 geeignet, um sog. Patchworkfamilien mit Kindern, die jeder der beiden Partner mit in die neue Familie gebracht hat, gerecht zu behandeln, auch wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft mehr mit einem der &bdquo;alten&ldquo; Partner besteht bzw. nie bestanden hat, und wäre es nicht möglich, die beiden Kriterien (&bdquo;Ehegatte&ldquo; und &bdquo;gemeinsame&ldquo;) durch eine sachgerechtere Regelung für Patchworkfamilien zu ersetzen?