Berücksichtigung von Müttersterblichkeitsfällen bei der Konzeption der bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird bei der Konzeption einer bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-10-who/todesursachenstatistik/) entsprechend den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation die Erfassung von Todesfällen als Müttersterblichkeitsfälle in der Todesursachenstatistik (vgl. Baumgarten K: Interview mit Prof. Dr. Hermann Welsch: "Man darf sich nicht täuschen lassen". Deutsche Hebammen Zeitschrift 2018. 70 (8): S. 34 bis 38) ermöglicht werden?