Berücksichtigung von Mehrbedarf bei der Leistungsgewährung im Rahmen des Umgangsrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Ergebnisse hat die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte Prüfung, inwieweit die bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung im Rahmen des Zweiten Buches und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch künftig einfacher berücksichtigt werden können, ergeben, und wann ist mit entsprechenden Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zu rechnen?