Berücksichtigung von Lohnsteigerungen bei der Anschlussförderung von EUTB-Beschäftigten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie berücksichtigen die Bundesregierung und der von ihr beauftragte Dienstleister Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) bei der Weiterbewilligung der Förderung Lohnsteigerungen für Beschäftigte in den Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB®), die entweder durch Tarifsteigerungen oder Steigerungen der Lebenshaltungskosten seit 2018 notwendig werden, und welche Widersprüche sieht die Bundesregierung zwischen Mitteilungen verschiedener EUTB-Beschäftigter an mich, wonach im Zuge der Anschlussförderung ihrer EUTB keine tarifliche bzw. an einschlägigen Tarifverträgen orientierte Entlohnung mehr bewilligt wurde und ihrem Ziel, die Tarifbindung zu erhöhen (www.bmas.de/DE/Presse/Reden/Hubertus-Heil/2018/bundestag-2018-07-05.html)?