Berücksichtigung von Leiharbeit und Werkverträgen bei der Berechnung der Wertschöpfung im Rahmen der Reform des EEG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die mir auf meine Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/729 antwortete, dass sie wegen des laufenden EU-Beihilfeverfahrens und der Überarbeitung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien nicht verbindlich sagen könne, ob die Problematik der Leiharbeit und der Werkverträge auch nach der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) "weiterhin virulent werde", in dem Gesetzentwurf zur EEGReform, der im Kabinett am 9. April 2014 beschlossen werden soll, Leiharbeit und Werkverträge künftig bei der Berechnung der Wertschöpfung zu berücksichtigen und damit die bisherigen Fehlanreize für Unternehmen, die zu einer massiven Ausweitung von Leiharbeit und Werkverträgen z. B. in der Fleischindustrie geführt haben, zu beenden?