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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-273587

Berücksichtigung von Kurzarbeit im Erbschaftsteuerrecht

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung, den Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU und Vorsitzenden der CDU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, aufzugreifen, nach dessen Ansicht die Regelungen des Erbschaftsteuerrechts Kurzarbeit nicht ausreichend berücksichtigen, weshalb das Erbschaftssteuerrecht so angepasst werden sollte, dass die Kurzarbeit in den Krisenjahren wie eine Fortsetzung der regulären Lohnzahlung gewertet wird (vgl. Welt am Sonntag, Bundesausgabe Nr. 4/2021 vom 24. Januar 2021, S. 28), um dadurch zu verhindern, dass das infolge der CoronaLockdown-Politik vielfach nicht mehr mögliche &ndash; aber für die Verschonungsregel bei der Erbschaftssteuer nach wie vor zu erfüllende &ndash; Einhalten der Lohnsummenregelung zu Erbschaftsteuernachforderungen und damit gleichbedeutend zu Liquiditätsengpässen führt, und falls nein, wie wird die Bundesregierung ohne Anpassung der Lohnsummenregelung verhindern, dass es infolge von durch Erbschaftsteuernachforderungen bedingten Liquiditätsengpässen zur Insolvenz der betroffenen Unternehmen und der dadurch bedingten, rechtlich unausweichlichen sofortigen Nachforderung der gesamten Erbschaftsteuer auch aus dem privaten Vermögen der Familieneigentümer kommt?