Berücksichtigung von Kapitaleinkünften bei der Bemessung der Einkommenshöchstgrenze für den Bezug von Elterngeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass Eltern, die die in § 1 Absatz 8 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) benannte Einkommensobergrenze für den Bezug des Elterngeldes durch zusätzliche Kapitaleinkünfte überschreiten, dennoch Elterngeld erhalten, da Einkünfte aus Kapital nicht zur Bemessung der Einkommenshöchstgrenze herangezogen werden?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) so zu reformieren, dass künftig Kapitaleinkünfte für die Bemessung der Einkommenshöchstgrenze herangezogen werden können?