Berücksichtigung von Jugendbildungsstätten und Jugendherbergen bei den Entlastungsmaßnahmen des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang werden Jugendbildungsstätten und Jugendherbergen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Vereine bei den am 2. November 2022 zwischen Bund und Ländern beschlossenen Entlastungen berücksichtigt, und welche Entlastungen sind konkret für diese gemeinnützigen Unternehmen und Vereine seitens des Bundes vorgesehen?