Berücksichtigung von in Polen lebenden Juden bei der Auszahlung der sogenannten Ghettorenten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um im Zusammenhang mit der Auszahlung von sog. deutschen Ghettorenten an ehemalige Opfer des deutschen Faschismus auch die in Polen lebenden Juden bei den Auszahlungen zu berücksichtigen, insbesondere die 130 von 260 heute noch lebenden Personen, die nach Auskunft der Vereinigung der Jüdischen Kombattanten und im Zweiten Weltkrieg Geschädigten in Warschau, die bereits im Jahr 2009 vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Bonn verifiziert wurden, jedoch nach wie vor von der Bundesregierung unter Berufung auf ein deutsch-polnisches Rentenabkommen von 1975 keine sog. deutsche Ghettorente erhalten, da sie angeblich reguläre Rentenzahlungen der polnischen Sozialversicherung ZUS erhalten, die in Wirklichkeit lediglich die Zeit des Aufenthaltes in einem Ghetto als Arbeitszeit/Anwartschaft anrechnet, nicht jedoch eine gesonderte Rente für den Aufenthalt im Ghetto vorsieht?