Berücksichtigung von EU-Mitteln im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit werden von Bund und Ländern empfangene EU-Mittel im Rahmen des Länderfinanzausgleichs berücksichtigt, und in welcher Höhe fallen nach Schätzungen der Bundesregierung in den Jahren ab 2013 bis zum Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 Bundesergänzungszuweisungen zulasten des Bundeshaushaltes an (bitte nach Jahr und Art der Zuweisung differenzieren)?