Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei der Berechnung des Elterngeldes und entsprechende Anpassung der Richtlinie zur Umsetzung des Bundeselterngeldgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung die Richtlinie zur Umsetzung des Bundeselterngeldgesetzes dahingehend angepasst, dass nicht nur die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und nichtselbständiger Arbeit im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Berücksichtigung findet, sondern auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 EStG) einbezogen werden, damit der von der Bundesregierung infolge des Sparpakets avisierte Wegfall der Leistung für Menschen mit sehr hohem Einkommen auch umgesetzt werden kann?