Berücksichtigung von bestimmten Übergangsgeld beziehenden Umschülern bei der Energiepauschale
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung Übergangsgeld beziehende Umschüler, welche beispielsweise über ein Berufsbildungsförderungswerk umgeschult werden, im Zuge der Zahlung der Energiepreispauschale berücksichtigt, und welche Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung wurden oder werden ihnen zur Verfügung gestellt?