Berücksichtigung von Belangen kleiner und mittlerer Unternehmen in der Gesetzesfolgenabschätzung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern hat die Bundesregierung auf der Grundlage der am 15. Juli 2014 vorgelegten Studie "Berücksichtigung von KMU-Belangen in der Gesetzesfolgenabschätzung" Fragen bezüglich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Gesetzesfolgenabschätzung integriert, und welche konkreten Maßnahmen, z. B. ein Pilottest, wurden bereits umgesetzt?</p>