Berücksichtigung von Asylbewerbern bei der Anzahl der Einwohner im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden Personen, die Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes beantragt haben, im Rahmen des Länderfinanzausgleichs bei der Anzahl der Einwohner berücksichtigt (bitte differenzieren nach dem Status des Asylantrags), und inwieweit erachtet es die Bundesregierung für ökonomisch geboten, neben der Bevölkerungsstruktur auch das Bruttoinlandsprodukt eines Landes im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen (bitte begründen)?