Berücksichtigung regionaler Bedarfsunterschiede bei der Berechnung des Existenzminimums
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird den regionalen Unterschieden in den tatsächlichen Bedarfen, insbesondere den stark unterschiedlichen Aufwendungen für den Wohnbedarf, bei der Berechnung des Existenzminimums und des daraus abgeleiteten steuerlichen Grundfreibetrags entsprochen?