Berücksichtigung privater Messegesellschaften bei den Überbrückungshilfen III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung die Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfen III so auszugestalten, dass sie auch für private Messegesellschaften zur Verfügung stehen, die aufgrund der Messezyklen nicht immer repräsentative Monatsumsätze oder gar Jahresumsätze vorweisen können?