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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-307410

Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsverfahren

Stage otherUpdated 2mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvorhabens, festgestellte häusliche Gewalt im Sorge- und Umgangsverfahren &quot;zwingend zu berücksichtigen&quot;, Familienrichterinnen und Familienrichter für Anhaltspunkte von Gewalt, deren Ermittlung sowie deren Einordnung weiter sensibilisieren (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 91 auf Bundestagsdrucksache 20/7751), und wie positioniert die Bundesregierung sich zu den aktuellen Reformvorschlägen der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die in der Analyse &quot;Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht&quot; zu dem Schluss kommt, dass die unzureichende Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren Änderungen der einzelnen materiellrechtlichen Regelungen des Umgangs- und Sorgerechts sowie Anpassungen im Verfahrensrecht erforderlich macht (vgl.www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/analyse-zu-haeuslicher-gewalt-luecken-im-umgangs-und-sorgerecht-rechtsreformen-dringend-noetig)?