Berücksichtigung fehlender detaillierter Angaben zur besseren Bewertung der Daten der Antibiotikaabgabe-Mengenerfassung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, für eine bessere Bewertung der Daten der Antibiotikaabgabe-Mengenerfassung fehlende detailliertere Angaben (Arzneimittelbezeichnung, Tierart, Anzahl der behandelten Tiere, Indikation, Dosierung) – die nach § 13 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) bereits erhoben werden – hinzuzuziehen, und wenn nein, warum nicht?