Berücksichtigung eines gemeinsamen Mittagessens in Schulen und Kindertagesstätten als zusätzlichen Bedarf bei der Berechnung der Sozialhilfe für Kinder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für vereinbar, dass einerseits nach § 28 Absatz 5 SGB II bzw. § 34 Absatz 5 SGB XII in der Fassung des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ ein gemeinsames Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten als zusätzlicher Bedarf anerkannt wird, andererseits keine Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass auch das Angebot deutlich erhöht wird, damit mehr als nur die bisherigen 20 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe davon profitieren können?