Berücksichtigung einer Einkommensteuernachforderung bei der Berechnung des Sozialleistungsanspruchs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist eine Einkommensteuernachforderung eines Finanzamtes bei der Berechnung eines Leistungsanspruchs nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zu berücksichtigen?