Berücksichtigung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmerinnen und -nehmer bei der Berücksichtigung als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuer um 4 Prozent nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Satz 4 des Einkommensteuergesetzes zu kürzen, und inwieweit wird dies bereits im Zuge des Lohnsteuereinbehalts berücksichtigt (bitte begründen)?