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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-280521

Berücksichtigung des „Parental Alienation Syndroms“ bei der Erstellung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erstellung der noch nicht veröffentlichten Studie &quot;Kindeswohl und Umgangsrecht&quot; (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 110 der Abgeordneten Cornelia Möhring auf Bundestagsdrucksache 19/26311) Gespräche mit Experten wie Prof. Dr. Uwe Jopt geführt, der der Vereinigung Väteraufbruch e. V. nahesteht, die sich positiv auf das &quot;Parental Alienation Syndrom&quot; beziehen (vgl. https://vaeteraufbruch.de/index.php?id=3365), welches in Studien kritisiert wird, nicht im Klassifikationssystem der Psychiatrie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfasst ist und auch nicht in der Elften Version der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-11) aufgenommen wurde, in einigen Ländern bereits unter Beweisverbot steht (vgl. Prof. Dr. Harry Dettenborn, in Dorsch: Lexikon der Psychologie zu &quot;parental alienation syndrome&quot;), und welche Haltung hat die Bundesregierung zu der Verwendung bzw. Heranziehung des in der Wissenschaft umstrittenen &quot;Parental Alienation Syndrom&quot; (vgl. Bruch: FamRZ 2002, 1304) bei der Erstellung von Gutachten?