Berücksichtigung des "Missbrauchs der Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels" bei der Reform des Kartellrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung das Thema „Missbrauch der Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels“ im Rahmen der gegenwärtigen Reform des Kartellrechts aufgreifen, beispielsweise durch die Aufnahme einer nicht abschließenden Liste unzulässiger unfairer Einkaufspraktiken in den Gesetzentwurf sowie das Vorsehen von Maßnahmen zur Ahndung solcher unfairen Praktiken, zum Beispiel mittels der Einsetzung einer Ombudsstelle?