Berücksichtigung des Kupfersektors im Rahmen der Beihilfeleitlinien für die Strompreiskompensation
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Streichung der Sektoren Kupfer und Nichteisenmetalle (NE-Metalle) von der Liste der beihilfefähigen Sektoren durch die Europäische Kommission im Rahmen des ersten Entwurfs der Beihilfeleitlinien für die Strompreiskompensation, und welche Auswirkungen hätte die Streichung aus Sicht der Bundesregierung auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Kupferindustrie? <br /> <br /> Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um den Kupfersektor adäquat im Rahmen der Beihilfeleitlinien für die Strompreiskompensation zu berücksichtigen, und was hat sie unternommen, um eine adäquate Berücksichtigung des Kupfersektors auf europäischer Ebene zu erreichen?