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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-329415

Berücksichtigung des Kinderschutzes bei Sanktionen in der Grundsicherungsreform

Stage otherUpdated 3mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass rund jede dritte Sanktion von Bürgergeld-Regelsätzen, ergo Unterschreitung des Existenzminimums, ggf. ein Kind mit trifft (laut Bundesagentur für Arbeit, vgl. https://taz.de/Buergergeld/!6123184/), Änderungen in ihrem aktuellen Referentenentwurf für die "neue Grundsicherung", oder zumindest eine Konkretisierung und Nachschärfung der Härtefallregelungen, um zu verhindern, dass durch die Verschärfung der Sanktionen absehbar diesen Winter noch mehr Kinder unverschuldet in eine prekäre Lebenssituation gebracht werden, und falls nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung das mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019, das den besonderen Schutz von Kindern mit Blick auf Sanktionen betont, und den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der festschreibt, das bei einer Reform des Bürgergelds die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten sei?